27.11.2015

Europäische Kulturkämpfe und ihre gegenwärtige Bedeutung

Veranstalter: Institut für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften, Universität Münster; Europäisches Institut für interkulturelle und interreligiöse Forschung, Triesen/Liechtenstein; Evangelische Akademie Frankfurt; Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh
Datum, Ort: 03.09.–04.09.2015, Frankfurt am Main

Thorsten Latzel (Frankfurt am Main) und André Ritter (Triesen, Liechtenstein) führten im kleinen Saal des Dominikanerklosters in die Tagung ein und umrissen die konzeptionellen Fragen der Konferenz: Welche Vergleichbarkeiten gab es zwischen den europäischen Kulturkämpfen der Neuzeit? Wie lösten sich die Spannungen zwischen Staat und Kirche? Sind die Konflikte vergleichbar mir den »Kulturkämpfen« von heute? Was haben letztere mit religiösem Fanatismus zu tun? Können Staat und Gesellschaft eventuell sogar von Kulturkämpfen der Vergangenheit lernen?
In einem übergreifenden Vortrag ordnete Hans-Christof Kraus (Passau) die Kulturkämpfe in Europa in die Geschichte der Nationalstaatsbildungen ein. Der (retrospektiv) bis ins 18. Jahrhundert verwendete Begriff »Kulturkampf« sei h am ehesten noch für die Epoche Rudolf Virchows verwendbar, der ihn in den 1870er Jahren bekannt gemacht habe. »Die Kette schwerer Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche«, so Kraus, sei ein Aspekt der Geschichte des Übergangs von Ancien Régime zum modernen Europa gewesen. Als solche seien Kulturkämpfe heterogene Vorgänge. René Rémonds Einteilung Europas in drei Zonen (katholisch, protestantisch, orthodox) folgend zeigte Kraus die Entwicklungen von Südwesten aus auf. Den härtesten Kulturkampf hätten die Franzosen seit 1789 durchexerziert, wo das 1905 verabschiedete Gesetz über die Kündigung des napoleonischen Konkordats von 1801 zu einer bis heute anhaltenden chronischen finanziellen Unterversorgung der Kirche geführt habe. In Streiflichtern behandelte Kraus den »Präventivkrieg gegen den politischen Katholizismus« und hob resümierend vier von Rémond eingeführte Stufen der Kulturkämpfe hervor: 1. Finanzielle Entmachtung der Kirche und Verweltlichung, Zivilverfassung des Klerus; 2. Konsequente Beseitigung der konfessionellen Diskriminierung; 3. Sonderung staatlicher und Kirchlicher Funktionen; 4. Trennung von Staat und Kirche.
Die erste Sektion eröffnete Markus Ries (Luzern) mit einem Vortrag über die Entwicklung des Kulturkampfes in der Schweiz, den er in vier Schritte unterteilte. Zuerst habe sich eine mit der Nationalstaatswerdung einhergehende Polarisierung zwischen »evangelisch, bürgerlich und städtisch« und »katholisch, vormodern und agrarisch« vollzogen. Als zweites sei 1847 die Konfrontation in einen Bürgerkrieg gemündet. Die gesamtgesellschaftliche Konfrontation sei ein Kulturkampf avant la lettre gewesen, der in einer Atmosphäre eines »Antikatholizismus« (Manuel Borutta) gediehen sei. Im dritten Schritt hätten Isolation und Abschottung zur Selbstvictimierung konservativer Katholiken geführt, die eine Sondergesellschaft ausgebildet hätten. Diese hätte auch über die von Ries als vierten Schritt bezeichnete, überstürzte Integration Bestand gehabt. Die evangelische Bevölkerungsmehrheit habe im nationsbildenden Narrativ mit dem erfundenen Gründungsjahr 1291 die katholischen Schweizer als Gegener der Sozialdemokratie bewusst integriert: vom Kulturkampf zum Klassenkampf (Urs Altermatt).
Der Rechtshistoriker René Pahud de Mortanges (Fribourg) untersuchte die wesentlichen verfassungsrechtlichen Folgen des Schweizer Kulturkampfes, dessen weitreichende Ausläufer noch bis ins Jahr 2001 Diskriminierungen gegen Katholiken aufrechterhalten hätten. Der Tierschutz enthalte solche noch gegen das jüdische Ritual des Schächtens, und seit 2009 bedeute das Minarettverbot eine gegen Muslime gerichtete rechtliche Beschränkung religiöser Praktiken.
Christiane Liermann (Loveno di Menaggio) nahm mit dem Kulturkampf in Italien einen »Sonderfall unter Sonderfällen« in den Blick. Obwohl die Gesetze in Sachen Schule und Ehe in Italien liberaler als in Baden oder Preußen gewesen seien, habe der Konflikt länger als dort gedauert, da das progressive Lager, die sinistra storica, antiklerikaler als nördlich der Alpen gewesen sei. Die italienische Forschung sei zurückhaltend gegenüber dem Kulturkampf-Paradigma, vielmehr werde der Beitrag der Katholiken zum Risorgimento gewürdigt; die Nationalbewegung sei tatsächlich religiös gewesen. Während die internationale Forschung mit dem Kulturkampfkonzept primär einen »Clash of Civilisations« zwischen Katholizismus und Liberalismus verbinde, stehe für Italien die römische Frage im Mittelpunkt. Aus der Sicht des Vatikan habe es nach der Besetzung Roms 1870 ein katholisches, auf den gesamten Kirchenstaat bezogenes paese reale (das wirkliche Land) und ein profanes paese legale gegeben.
In seinem Abendvortrag führte Bundestagspräsident Norbert Lammert das historische Thema der Kulturkämpfe in die Gegenwart und stellte zunächst auf die häufige Benutzung des Begriffs ab. Er unterschied zwischen den Verwendungen des Begriffs im 19. Jahrhundert und jener Rubrizierung, die gelegentlich mit dem Blick auf Konflikte in multikulturellen Gesellschaften verwendet wird, sowie der globalen Herausforderung durch kultur- und menschenverachtende Verbrechensregime wie den IS-Terrorismus. Die Auseinandersetzungen von Staat und Kirche hierzulande nicht mehr brisant, wohl aber relevant. Schwieriger sei das Verhältnis des Rechts- und Verwaltungssystems der Bundesrepublik zu den hier lebenden Muslimen, da dem Islam jene Trennung zwischen Staat und Religion fehle, die es in der katholischen Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil gebe. Lammert griff in seinem rhetorisch herausragenden Vortrag weit aus und umkreiste immer wieder das Verhältnis von Religion und Politik.
Sektion II, die den Vormittag des zweiten Tagungstages füllte, widmete sich der historischen Darstellung des Kulturkampfes in Frankreich und den Niederlanden.
Winfried Becker (Passau) referierte ausführlich »Frankreichs Religionspolitik vom napoleonischen Konkordat 1801 bis zur Trennung von Kirche und Staat 1905« in ihrer auffälligen Wechselhaftigkeit. Der bedeutende Staatkirchenvertrag vom 15. Juli 1801 restaurierte die seit der Revolution beschnittenen Vorrechte der katholischen Kirche in Frankreich und trug innenpolitisch zur Befriedung religiös motivierter Spannungen bei. Erst das unter Émile Combes verabschiedete Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche löste 1905 die Wirksamkeit des Konkordats (bis auf im Elsass und im Département Moselle) auf. Während das wiedereingeführte Königtum Thron und Altar nach dem Vorbild des Ancien Régime erneut näher zusammenrückte, agierte die sogenannte Juli-Monarchie (1830–1848) zumindest zu Beginn offen gegen Klerus und Kirche. Vor allem die Jesuiten hatten unter Diskriminierung zu leiden. Die Zweite Republik mit dem reanimierten Grundsatz von Liberté, Égalité und Fraternité erschien kompatibel mit der christlichen Kernbotschaft, sie enthielt in ihren sozialistischen Tendenzen aber auch schon neues Konfliktpotenzial und bereitete den späteren Staatslaizismus vor. Von einer fortan irreversiblen Entchristlichung Frankreichs während des Zweiten Kaiserreichs und der Dritten Republik, so Beckers zentrale These, kann jedoch keinesfalls die Rede sein, sondern vielmehr von gegenläufigen Bewegungen. Die differenzierte Haltung der Bevölkerung zu Kirche und Staat war in erster Linie bestimmt durch die amtierende politische Führung sowie durch eine Vielzahl individueller Faktoren, wie dem Herkunftsmilieu, der sozialen Schicht, der politische Zuordnung und der geografischen Ansiedlung.
Mit dem Phänomen der chronischen Unterfinanzierung der katholischen Kirche im heutigen Frankreich leitete Marcel Albert (OSB, Abtei Gerleve) seinen Vortrag ein und erläuterte chronologisch die französische Religionspolitik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart. Albert legte dabei die allmähliche Aufheiterung des Klimas zwischen französischem Staat und Heiligem Stuhl dar, deren Verhältnis in Folge des Laizismus-Gesetzes von 1905 derart zerrüttet war, dass bis 1921 keine offiziellen diplomatischen Beziehungen unterhalten wurden. Erst vor dem Hintergrund der durch die Weltkriege gestellten Herausforderungen kam es zur Annäherung und Anerkennung beider Seiten im Rahmen einer Union sacrée, die auch gesetzliche Erleichterungen für die Kirche zur Folge hatte. Das friedliche Verhältnis von Staat und Kirche hatte sich demnach im 20. Jahrhundert zunächst grundlegend zu etablieren. Nach dem unrühmlichen Zwischenspiel der Vichy-Regierung setzte sich das entspannte Verhältnis in der Vierten und Fünften Republik trotz laizistischer Grundausrichtung fort. Die vereinzelten und medial populären Verstimmungen jüngerer Zeit resultieren für Albert in erster Linie aus der Auseinandersetzung mit dem sich durch Migration in Frankreich etablierenden Islam als neuer religiöser Größe, die sich mit der gerade von sozialistischen Regierungen betonten laizistischen Tradition Frankreichs erst noch vertraut macht.
Angela Berlis (Bern) wandte sich der Geschichte der niederländischen Religionspolitik seit der Errichtung der Batavischen Republik (1795) zu. Im Besonderen beleuchtete sie die Frage, inwiefern hier überhaupt von einem Kulturkampf im engeren Sinne zu reden sei. Für dieses Unterfangen gab Berlis zunächst einen Überblick über die niederländische Verfassungsgeschichte, ehe die Rolle der Religion in Politik, Kultur und Gesellschaft erörtert wurde. Dabei trat deutlich hervor, dass der Protestantismus calvinistischer Prägung zwar staatlich privilegiert war und das kulturelle Leben in den Niederlanden sowohl strukturierte als auch dominierte, nicht aber gegenüber Andersgläubigen sanktionierte. Das sich in der beidseitigen Förderung einer verbindenden Zivilreligion als Stütze gesellschaftlichen Miteinanders zeigende positive Kirche-Staat-Verhältnis unterscheide die niederländische Situation grundsätzlich von dem deutschen Kulturkampf des 19. Jahrhunderts. Der Kulturkampf traf die Niederlande demnach nur peripher, an den Grenzen zu Belgien und Deutschland, in Form eines international eingebrachten Konfliktes, der vornehmlich zwischen den Konfessionen aber nicht gegenüber dem Staat ausgetragen wurde.
Die dritte und letzte Sektion der Tagung lenkte den Blick schließlich auf den deutschen Kulturkampf und den aktuellen Diskurs um die als Grundrecht garantierte Religionsfreiheit.
Ulrich Lappenküper (Friedrichsruh) verband in seinem Vortrag die historische Schilderung der für den Kulturkampf in Deutschland entscheidenden Zeit der 1870er und 1880er Jahre mit der Rolle, die Otto von Bismarck und seine Politik für den Kirchenkampf spielten. Dabei vermittelte Lappenküper das Bild eines die Integrität des jungen Kaiserreichs mit allen politischen Mitteln verteidigenden Reichskanzlers, der in der Gründung der Zentrumspartei 1870 eine schwerwiegende ultramontane Bedrohung erkannte. Der Verabschiedung von anti-katholischen Sondergesetzen folgte der Abbruch diplomatischer Beziehungen mit dem Vatikan im Jahr 1872, was innenpolitisch jedoch die Solidarität zwischen Kirchenvolk und Klerus, Zentrum und katholischer Wählerschaft nur noch weiter beförderte. Mit dem Tod Pius IX. und der Papstwahl Leo XIII. entspannte sich die verfahrene und, wie das Attentat auf Bismarck 1874 verdeutlichte, zunehmend eskalierende Situation leicht. Die Abmilderung der Kulturkampf-Gesetze seit 1880 und die von Bismarck eingefädelte Vermittlungsrolle des Papstes im Konflikt mit Spanien um die Karolinen führte zu einer vorsichtigen Annäherung von Kurie und Deutschem Reich in einem Do-ut-des-Prozess. Es stellt sich somit tatsächlich die von Lappenküper zu Beginn aufgeworfene Frage, ob Bismarck bei der Bereinigung seiner radikalen Religionspolitik nicht doch noch nach »Canossa« gegangen und daher als Verlierer des Kulturkampfes zu bewerten sei. Die Antwort Lappenküpers fällt ambivalent aus: Der nicht religionsfeindliche, aber die politische Macht der parteilich organisierten Katholiken fürchtende Bismarck machte sich am Ende zwar auf nach »Canossa«, die katholische Seite eilte ihm jedoch schon bald entgegen.
Als letzter Redner trat der systematische Theologe Arnulf von Scheliha (Münster) auf, der mit dem Thema »Religionsfreiheit und staatliche Lenkung« die Tagung in den aktuellen Diskurs überführte. Zunächst rekapitulierte von Scheliha die auf eine plurale Religionskultur abzielende, grundsätzlich religionsfreundliche politische Lage in Deutschland, die in der vollumfassenden und staatlich garantierten Religionsfreiheit wurzele. Trotz inzwischen entspannter und kooperativer Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gebe es aber durchaus kontinuierliche Spannungsfelder, die die Kulturkampfthematik weiterhin belebten. Nach der kritischen Auseinandersetzung mit religionspolitischen Akzenten jüngerer Zeit und diesbezüglichen gegenwärtigen Problemfeldern kam von Scheliha auf Chancen und Grenzen deutscher Religionspolitik zu sprechen. Die große Chance liegt für den Theologen in der durch konfessionell differenzierte Akademisierung zu erreichenden Integration und Zivilisierung des Islam. Begrenzt werde eine derartige Politik durch das Selbstverständnis von Islam (und Judentum) als kultureller und nicht rein religiöser Größe, die Wahrnehmung und Beachtung innerer Vielfalt der Religionen, die Selbstbestimmung religiöser Korporationen bei der Ausbildung geistlichen Nachwuchses sowie der zu erwartenden Individualisierung und Privatisierung religiösen Lebens bei Muslimen. Im Bewusstsein der deutschen Kulturkampfgeschichte und der dort erwiesenen Nutzlosigkeit rigider staatlicher Lenkung und Sanktion warnte von Scheliha abschließend vor übertriebenen Erwartungen an die gegenwärtige Religionspolitik.
Das Referat von Claus Dierksmeier (Tübingen) fiel krankheitsbedingt aus, der gehaltvolle Vortragstext wurde jedoch schriftlich vorgelegt. Dierksmeier nähert sich aus philosophischer Perspektive dem gegenwärtigen »Streit der Theorien spiritueller und säkularer Freiheit« an und beabsichtigt, einen sowohl staatliche als auch kirchliche Übergriffe vermeidenden, prinzipiellen Lösungsansatz für dieses Konfliktfeld zu entwickeln unter besonderer Beachtung fundamentalistischer Positionen. Als Ausgangs- und Zielpunkt dient ihm dabei das sowohl säkular wie religiös fundierte Toleranzgebot in der Fassung des von Hans Küng ins Leben gerufenen »Projekt Weltethos«. Über John Rawls’ – begrifflich als »Schleier des Nichtwissen« bezeichnetes – rechtsphilosophisch hergeleitetes Entscheidungsverfahren religiöser und moralischer Wertfragen gelangt Dierksmeier zur Religionsphilosophie Immanuel Kants. Die auf Kant zurückgehende qualitative Religionsfreiheit weise jede Religion als wesenhaft interpretationsbedürftig durch das gläubige Individuum aus und verneine somit jede Art von fremdgesetzten verabsolutierenden Glaubenssätzen: »Fundamentalistische Religionsausübung widerspricht dem wahren und eigentlichen Wesen der Religion; spiritueller Fanatismus ist irreligiös.« In diesem Sinne würdigt Dierksmeier abschließend das Modell »Projekt Weltethos«, welches unter der Bedingung der Toleranz ein universal zustimmungsfähiges Wertefundament im Dialog und in der Vielfalt sowohl spiritueller als auch säkularer Weltanschauungen suche.
Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion, die aus unterschiedlichen religiösen Perspektiven heraus das gegenwärtige Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in Deutschland in den Blick nahm. Im Vordergrund standen die Leitfragen, worin die aktuellen Herausforderungen im Verhältnis von Staat und Kirche bestehen und welche Lehren aus dem historischen Kulturkampf zu ziehen sind. An der Diskussionsrunde nahmen der Journalist Reinhard Bingener (FAZ, Frankfurt am Main), Hanna Liss (Heidelberg) als Professorin für Bibel und jüdische Bibelauslegung, der Islamwissenschaftler Bekim Agai (Frankfurt am Main) und der katholische Theologe Christoph Mandry (Saarbrücken) teil. Schnell forcierte die Runde den Umgang mit dem Islam als das den Gegenwartsdiskurs beherrschende Thema. In der angestrebten – nicht zuletzt auf Grund der geltenden islamischen Theologietradition aber nur bedingt möglichen – Akademisierung des Islam liege die große Chance, ihn gegenüber den übrigen Religionsgemeinschaften sprachfähig zu machen und somit als eigenständige Größe in den Kontext der gleichberechtigten Anderen einzuführen.

Konferenzübersicht:
Hans-Christof Kraus: Der Kulturkampf - ein eigenständiges Zeitalter der europäischen Geschichte?

Sektion I: Schweiz/Italien
Markus Ries: Kulturkämpfe als Treiber nationaler Integration in der Schweiz des 19. Jahrhunderts
René Pahud de Mortanges: Die Folgen des Kulturkampfs für das schweizerische Verfassungsrecht
Christiane Liermann: Kulturkampf in Italien: Ein Sonderfall unter den Sonderfällen
Norbert Lammert: Droht uns ein neuer Kulturkampf? Weltanschauungskonflikte als Herausforderungen der westlichen Gesellschaft

Sektion II: Frankreich/Niederlande
Winfried Becker: Frankreichs Religionspolitik vom Napoleonischen Konkordat 1801 bis zur Trennung von Kirche und Staat 1905
Marcel Albert OSB: Frankreichs Religionspolitik seit der Trennung von Kirche und Staat 1905
Angela Berlis: Die Religionspolitik in den Niederlanden seit 1795

Sektion III: Deutschland
Ulrich Lappenküper: »Nach Canossa gehen wir nicht«. Otto von Bismarck und der preußische Kulturkampf
Arnulf von Scheliha: Religionsfreiheit und staatliche Lenkung: Chancen und Grenzen gegenwärtiger Religionspolitik in Deutschland
Podiumsdiskussion: Thorsten Latzel (Evangelische Akademie Frankfurt); Prof. Dr. Hanna Liss (Lehrstuhl für Bibel und jüdische Bibelauslegung der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg); Prof. Dr. Bekim Agai (Lehrstuhl für Kultur und Gesellschaft des Islam in Geschichte und Gegenwart der Universität Frankfurt am Main); Prof. Dr. Christoph Mandry (Lehrstuhl für Sozialethik und Praktische Theologie der Universität Saarbrücken); Dr. Reinhard Bingener (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Verfasser des Berichtes: Ulf Morgenstern, Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh; Justus Bernhard, Institut für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften, Universität Münster